Gewaltschutzkonzept


Der Respekt vor der Würde eines jeden Menschen

ist das Fundament dieses Schutzkonzepts

und darüber hinaus Ausgangspunkt allen kirchlichen Handelns im Stadtdekanat Stuttgart.

Nur so können wir dem christlichen Grundauftrag gerecht werden:

in jedem Menschen das Abbild Gottes zu erkennen.

Dieses Menschenbild prägt auch unsere Haltung in der pädagogischen Arbeit.


  • Wir schaffen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. 
  • Menschen sollen sich sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. 
  • Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit und das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
  • Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen: Dazu gehört besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch zu schützen.
  • Ziel ist die Einrichtung als sicherer Ort für Kinder, als ein Ort des Miteinanders und der gegenseitigen Achtung. Die Mitarbeitenden bekommen Handlungssicherheit.
  • Ein einrichtungsspezifisches Gewaltschutzkonzept beschreibt konkret die Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Es dient der Prävention von Kindeswohlgefährdungen und der Intervention bei Verdacht auf und Eintreten von Kindeswohlgefährdungen. (vgl. Evang. Kita Verband Bayern 2020, S. 7)
  • Die Rahmenkonzeption bildet dabei die Grundlage für die Einrichtungen, um darauf aufbauend das einrichtungsspezifische Schutzkonzept erarbeiten zu können. Jede Einrichtung reflektiert ihre spezifischen Gefahren und Risiken, identifiziert sensible Situationen, z.B. Essen, Schlafen, Übergange und erarbeitet einrichtungsbezogene Haltungen, Strukturen, Abläufe, die für Schutz, Sicherheit und damit letztendlich für eine beziehungsvolle pädagogische Arbeit sorgen.
  • Die Entwicklung des Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart (https://praevention-missbrauch.drs.de/materialien-downloads/schutzkonzept-materialien.html) sowie der staatlichen Grundlagen insbesondere UN-Kinderrechtskonvention, Grundgesetz, BGB, SGB VIII (https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention)
  • An der Erarbeitung waren die folgenden Personen und Gremien beteiligt:
  • Leitungskreis der Kath. Waldheime 
  • Präventionsteam Waldheime (Koordination, Leitungskreis, Ehrenamtliche, Kinder)
  • Die Mitarbeitervertretung wurde in die Erarbeitung und Entwicklung des Schutzkonzeptes nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3 MAVO einbezogen.


Verhaltenskodex


Uns ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.


Wir anerkennen den verbindlichen Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Siehe KABl. 2021, Nr. 8, Ausführungsbestimmung zur Anwendung der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz https://praevention-missbrauch.drs.de/materialien-downloads/erweitertes-fuehrungszeugnis-selbstauskunftserklaerung-verhaltenskodex.html) Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, diesen Kodex zu unterzeichnen. Die bei uns engagierten Jugendlichen können stattdessen die „Ehrenerklärung“ des BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart unterzeichnen. Siehe bdkj.info/kinderschutz


Ergänzt werden Verhaltenskodex/Ehrenerklärung durch die Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung, die dazu verpflichtet über eventuell aufgenommene juristische Ermittlungen selbständig zu informieren. 


Konkrete Verhaltensregeln geben Mitarbeitenden in einem bestimmten Arbeitsbereich Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen.


Die einrichtungsspezifischen Verhaltensregeln liegen dem Verhaltenskodex des Stadtdekanats und einer Verhaltensampel zu Grunde.


Die einrichtungsspezifischen Verhaltensregeln werden allen Ehrenamtlichen und Dritten in der Einrichtung ausgehändigt. Diese bestätigen durch Unterschrift den Erhalt und die Einhaltung der Regeln.


Verhaltensampel Mitarbeitende gegenüber

Kindern und Jugendlichen 


  • Wir arbeiten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen (ehrenamtlichen Mitarbeitenden) zusammen und NICHT mit ausgebildeten Pädagogen. Dass hier manchmal ein Verhalten an den Tag gelegt wird, welches pädagogischen Fachkräften nicht gefällt, kann vorkommen. Natürlich gibt es auch Verhaltensmuster, die definitiv unangebracht sind in der Zusammenarbeit mit Kindern. Wichtig ist, dass das Verhalten mit den Ehrenamtlichen reflektiert wird und ihnen Möglichkeiten aufgezeigt werden müssen, wie man anders handeln sollte. 


  • Außerdem gibt es oftmals Situationen, in denen Ehrenamtliche an ihre Grenzen stoßen. Leitungen/ Hauptamtliche schauen hier, dass die Ehrenamtlichen vor Überforderung geschützt werden.


Nicht erlaubt

  • Abwertendes Verhalten
  • Beleidigungen 
  • Mobbing 
  • Bloßstellen der Teilnehmenden
  • Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Machtmissbrauch 
  • Kinder/ Jugendliche herumzukommandieren 
  • Verrat 
  • Rassistische Verhaltensweisen & Anmerkungen 
  • Zu enger Körperkontakt 
  • Nichtbeachtung der Privatsphäre Bagatellisieren von Ängsten und unangenehmen Situationen

Kann vorkommen, darüber muss man aber sprechen

  • Überzogenes Verhalten 
  • Stures Festhalten an Waldheimtraditionen (Mutproben, …)
  • Nähe & Distanz
  • Umgangston 
  • Ungleichbehandlung 
  • Bedürfnisse nicht beachten 
  • Kinder überfordern 
  • Intransparent sein (Regeln willkürlich ändern)

Total wünschenswert

  • Vertrauensvolles Miteinander 
  • Ehrlichkeit 
  • Transparenz 
  • Kommunikation auf Augenhöhe 
  • Gleichwürdigkeit 
  • Kommunikation soll überhaupt erst einmal stattfinden 
  • Sensibilität für altersentsprechende Kompetenzen
  • Ernsthaftigkeit 
  • Gute Umgangsformen - Bitte/ Danke 
  • Vorbildfunktion! 
  • Bedürfnisse der Kinder/ Jugendlichen wahrzunehmen
  • Emotionen zulassen
  • Vertrauen schaffen 

Beschwerdemanagement


In der Arbeit mit Menschen passieren Fehler. Unser Ziel ist, diese möglichst zu korrigieren und daraus zu lernen. Daher schaffen wir die Möglichkeiten für Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge, um Offenheit für Gespräche zu signalisieren.


Wir wollen in unserem Miteinander eine solche offene Kommunikationskultur leben und den Kindern damit Partizipationswege und -formen zeigen. Der partizipative Grundgedanke ist die Voraussetzung dafür, um Kinder zu befähigen ihre Beschwerden zum Ausdruck zu bringen.


Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.


Die Waldheimfreizeit Schmellbachtal fördert eine Beschwerdekultur der Kinder und Eltern durch: 


  • Auswertungs- und Feedbackrunden und Rückmeldekarten
  • Aushang bzw. Veröffentlichung von Ansprechpersonen


Besonders bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen gilt der Interventionsplan des Stadtdekanats.

Siehe https://www.kath-kirche-stuttgart.de


Ansprechperson für Beschwerden:


Roman Wesner und Anika Meier, info@kinderfreizeit-schmellbachtal.de, (0711) 7540394 – hauptamtliche Leitungen der Kinderfreizeit Schmellbachtal


Michael Guntermann, michael.guntermann@vzs.drs.de

Juleica-Standard


Die Kinderfreizeit arbeitet nach den Standards der Juleica. Was dies genau bedeutet, erfahren Sie unter dem untenstehenden Link.



 https://www.juleica.de/